Ferner sieht Weimars Entwurf vor, den Handel mit Tankquittungen zu bestrafen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.02.2005)
Ferner soll künftig der Verkauf von Tankquittungen untersagt sein und als Steuerordnungswidrigkeit verfolgt werden.
( Quelle: Tagesschau vom 21.12.2005)
Bei diesem Vorgehen macht sich bislang nur derjenige strafbar, der diese Tankquittungen von der Steuer absetzt, nicht aber der Verkäufer.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.11.2005)
Ein höherer Betrag kann laut Bund der Steuerzahler aber geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer sein eigenes Auto benutzt hat und er durch Tankquittungen, Reparatur- oder Inspektionsrechnungen eine hohe Fahrleistung nachweisen kann.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.12.2005)
Dazu ist es hilfreich, Hotel- und/oder Tankquittungen beizulegen, die untermauern, dass man tatsächlich verreist gewesen war.
( Quelle: Tagesspiegel vom 14.06.2005)