Tankquittungen

  1. Ferner sieht Weimars Entwurf vor, den Handel mit Tankquittungen zu bestrafen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.02.2005)
  2. Ferner soll künftig der Verkauf von Tankquittungen untersagt sein und als Steuerordnungswidrigkeit verfolgt werden. ( Quelle: Tagesschau vom 21.12.2005)
  3. Bei diesem Vorgehen macht sich bislang nur derjenige strafbar, der diese Tankquittungen von der Steuer absetzt, nicht aber der Verkäufer. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.11.2005)
  4. Ein höherer Betrag kann laut Bund der Steuerzahler aber geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer sein eigenes Auto benutzt hat und er durch Tankquittungen, Reparatur- oder Inspektionsrechnungen eine hohe Fahrleistung nachweisen kann. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.12.2005)
  5. Dazu ist es hilfreich, Hotel- und/oder Tankquittungen beizulegen, die untermauern, dass man tatsächlich verreist gewesen war. ( Quelle: Tagesspiegel vom 14.06.2005)