Es gibt kein Tanzverbot, Bars werden nicht um Mitternacht geschlossen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 26.08.2004)
Somit war auch ein Verstoß gegen das sonntägliche Tanzverbot zu protokollieren.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Ein bloßes Tanzverbot bei gleichzeitiger Genehmigung eines Kneipenbetriebes gehe schließlich auch an den Bedürfnissen der Hausbewohner nach mehr Ruhe vorbei.
( Quelle: Tagesspiegel vom 03.03.2004)