Tarifabsenkung

  1. In der Diskussion: eine weitere "Tarifabsenkung" bei der Einkommensteuer (bisher vorgesehen: Steuersätze zwischen 15 und 45 %) bei gleichzeitiger "Verbreiterung" der Bemessungsgrundlage (im Klartext: Abschaffung weiterer Steuerprivilegien). ( Quelle: BILD 2000)