Hiervon entfallen auf die Ein- und Auszahlungsvorgänge 79 Minuten und die hierzu gehörende reine Kassenaufnahme 42 Minuten, das sind insgesamt 121 Minuten Tätigkeiten des einfachen Kassenverkehrs. Diese der Tarifgr.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)