Sie bestehen auf ihrer Tarifhoheit und geben einer vernünftigen, konzertierten Aktion keine Chance.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Der Eingriff in die Tarifautonomie hat die Gewerkschaften nach Auffassung des Gerichts auch nicht unzumutbar getroffen, weil er keinen Schwerpunkt ihrer Tarifhoheit betreffe.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)