Schon dieser praktische Gesichtspunkt spricht bei den Küchenmeistern und Küchenlehrmeistern gegen eine bewußte Tariflücke. Außerdem soll der BAT nach dem Willen der TVParteien des öffentl. Dienstes dessen Angestelltentätigkeiten umfassend erfassen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Diese Tariflücke könne nur geschlossen werden, indem Angestellte in einer Lebenspartnerschaft mit ihren verheirateten Kollegen gleichgestellt werden, begründete der Senat seine Entscheidung.
( Quelle: N-TV Online vom 01.07.2004)