Tarifleiter

  1. Der Tarifvertrag sehe Kurzarbeit vor, wenn es mindestens zehn Prozent weniger Arbeit für mehr als 30 Prozent des Personals gebe, erklärte der Tarifleiter der Gewerkschaft Unabhängige Flugbegleiterorganisation (UFO). ( Quelle: Tagesschau Online vom 30.03.2003)