Tarifliche

  1. Tarifliche Leistungen müssten sich zudem an der wirtschaftlichen Situation der Firmen orientieren. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Tarifliche Sonderregelungen mit einer Wochenarbeitszeit von 50,5 Stunden sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zulässig. ( Quelle: Tagesspiegel vom 16.10.2004)