GEW-Vorsitzender Erhard Laube hatte am Vortag vermutet, daß die Beschäftigten nur 80 Prozent des normalen Tariflohnes erhalten würden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Das Bundesarbeitsgericht in Kassel verwarf in einem Pilotprozeß eine Regelung, nach der Landesbeschäftigte mit Lohnkostenzuschuß nur 80 Prozent des Tariflohnes erhalten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
So sollten zum Beispiel Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nur noch 80 Prozent des Tariflohnes erhalten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)