Die Bereitschaftsdienste beruhten auf einer Tarifregelung von 1960.
( Quelle: Die Welt Online vom 23.06.2003)
Bei den Gesprächen solle auch eine Tarifregelung für einen Einstieg in die betriebliche Alterssicherung erreicht werden.
( Quelle: Die Welt Online vom 28.10.2002)
Das BAG sieht keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Vielmehr werde die Gleichbehandlung im Verhätnis zu den Wehrdienstleistenden durch die Tarifregelung (bzw. deren zutreffende Auslegung) gerade hergestellt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)