Tariftreue-Erklärung

  1. Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg lehnt eine Tariftreue-Erklärung bei der öffentlichen Auftragsvergabe im Baugewerbe ab. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.10.2001)
  2. Damit kann die "Tariftreue-Erklärung" weiter angewandt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Das Land Berlin darf die Tariftreue-Erklärung im Straßenbau nach einem Beschluß des Bundesgerichtshofs (BGH) bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr verlangen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Die bei öffentlichen Straßenbau-Aufträgen in Berlin geforderte Tariftreue-Erklärung verstößt nach Ansicht des Bundeskartellamtes gegen das "kartellrechtliche Diskriminierungsverbot". ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)