URLAUB: Frauen, die bei Beginn ihres Erziehungsurlaubs noch restlichen Tarifurlaub haben, können diesen auch noch nach dem Ende des Erziehungsurlaubs in Anspruch nehmen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Anders als der Tarifurlaub wird der Zusatzurlaub für Behinderte bei vorzeitigem Ausscheiden nicht anteilig für jeden noch geleisteten Arbeitsmonat gewährt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)