Tarifvertrag

  1. Köhler warf den Ländern vor, sie wollten mit ihrem erneuten Aufschub erreichen, daß der Tarifvertrag nicht zum Sommersemester in Kraft treten kann. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Alle anderen Regelungen will Gesamtmetall zwar weiterhin im Tarifvertrag auflisten, doch sollen sie nur eine Art unverbindliche Empfehlungen darstellen, die den Betrieben einen großen Gestaltungsspielraum geben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Der von Transnet und GDBA Mitte März ausgehandelte Tarifvertrag sieht für die 160.000 Beschäftigten der Bahn Einkommenserhöhungen für 2003 um durchschnittlich 1,35 Prozent und 2004 um weitere 3,2 Prozent vor. ( Quelle: ZDF Heute vom 12.04.2003)
  4. Doch bereits jetzt lasse der Tarifvertrag Samstagsarbeit zu. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  5. Die Verhandlungen über den neuen Tarifvertrag seien im Januar nicht abgeschlossen, sondern von Verdi unterbrochen worden, sagte Sarrazin. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.05.2005)
  6. Das BDA-Präsidium gehe zudem davon aus, hieß es in einer Mitteilung, daß der betreffende Tarifvertrag zum Mindestlohn zum gleichen Termin mit dem Ziel verhandelt werde, ihn an "die Marktverhältnisse und an vergleichbare Löhne anderer Branchen" anzupassen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  7. Eine ausgebildete Helferin verdient laut Tarifvertrag 2100 Mark im ersten und zweiten Berufsjahr, nach fünfzehn Berufsjahren hat sie mit 3000 Mark das Ende der Fahnenstange erreicht. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  8. Ein Tarifvertrag kann vorsehen, daß Arbeitnehmer den aus dem Vorjahr übertragenen Urlaub bis zum 31. März des folgenden Jahres schriftlich geltend machen müssen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  9. Im Klartext: Bestehender Tarifvertrag schlägt neues Bundesgesetz, mit dem die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf 80 Prozent begrenzt werden soll. ( Quelle: TAZ 1996)
  10. Ob das Mitbestimmungsrecht des Personalrats wegen des Vorrangs des Tarifvertrages ausgeschlossen ist (§ 75 Abs. 3 BPersVG), bestimmt sich danach, welche konkreten inhaltlichen Regelungen der Tarifvertrag enthältt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)