Tarifvertrag

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  1. Die Arbeitgeber wollen weiterhin Lockerungen im Tarifvertrag durchsetzen. ( Quelle: Abendblatt vom 09.09.2004)
  2. Zum Erhalt eines Unternehmens und seiner Arbeitsplätze soll es Sonderregelungen geben, mit denen, zeitlich befristet, vom Tarifvertrag abgewichen werden darf. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Der Widerstand gegen das hauseigene Sparpaket ist nicht ganz einfach: Weil der Tarifvertrag mit Ausnahme der Lohnfortzahlung weiterhin gilt, darf nicht gestreikt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Der Tarifvertrag über den Mindestlohn soll verhindern, daß Baufirmen zumeist ausländische Bauarbeiter für Niedriglöhne beschäftigen und damit die deutschen Kollegen arbeitslos machen. ( Quelle: TAZ 1997)
  5. In dem bis 2007 geltenden Tarifvertrag hat sich GM verpflichtet, die Gesundheitskosten für die Mitarbeiter, deren Familien und die Pensionäre zu übernehmen. ( Quelle: Die Welt vom 09.06.2005)
  6. Ein Tarifvertrag kann vorschreiben, ob und auf welche Art sie in einem Unternehmen gestattet ist. ( Quelle: Tagesspiegel vom 13.11.2004)
  7. Einige Beispiele: Arzthelferinnen erhalten laut Tarifvertrag für Nachtarbeit (20 bis 7 Uhr) einen Zuschlag von 50 Prozent auf das Gehalt, Mitarbeiter bei Banken (20 bis 6 Uhr) 25 Prozent, im Großhandel 50 Prozent. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.06.2005)
  8. Die Regelung der Arbeitszeit sei nicht im Tarifvertrag festgelegt, sondern werde individuell zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung festgelegt, erläutert Susanne Anger von der HBV. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  9. IG Metall und Volkswagen-Spitze haben in Hannover Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag für die knapp 105 000 VW-Beschäftigten in Westdeutschland begonnen. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 26.06.2002)
  10. Er gehört keinem Unternehmerverband an, er akzeptiert keinen Tarifvertrag, und die Arbeitnehmervertretung ist kein gewerkschaftlich organisierter Betriebsrat. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.05.2005)
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