Arbeitsmarkt: Durch eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes werden betriebliche Bündnisse für Arbeit ermöglicht.
( Quelle: Die Welt vom 11.07.2005)
Ausfluß dieses Prinzips sei die Regelung in Paragraph 4 des Tarifvertragsgesetzes, wonach ein Verzicht auf alle tariflichen Rechte "nur mit Zustimmung" der Tarifpartner erfolgen könne, erklärte die Gewerkschafterin.
( Quelle: Welt 1996)
Das könnten nur "Extremsituationen" sein, "die bisher in der Geschichte des Tarifvertragsgesetzes noch nie vorgelegen haben".
( Quelle: Welt 1996)