Ein Arbeitnehmer aus der Logistikbranche hatte geklagt, weil sein Arbeitgeber ihm in den Jahren 1999 und 2000 die jeweils ab Juli geltenden höheren Tarifvertragslöhne im August rückwirkend auf seine übertarifliche Zulage angerechnet hatte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 20.09.2003)