Selbst wenn man den Betriebsparteien gestattet, von einer Tarifvertragsregelung abzuweichen, ist der Betriebsrat nicht legitimiert, für tarifgebundene Arbeitnehmer die Tarifvertragsregelung außer Kraft zu setzen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Selbst wenn man den Betriebsparteien gestattet, von einer Tarifvertragsregelung abzuweichen, ist der Betriebsrat nicht legitimiert, für tarifgebundene Arbeitnehmer die Tarifvertragsregelung außer Kraft zu setzen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)