Die Aussicht auf 50 Prozent Rabatt bedeute ein übertriebenes Anlocken, zumal bei einem in der Regel begrenzten Taschengeldbudget.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Im Zweifelsfall muß dann sogar der Amtsrichter entscheiden, ob die Hifi-Anlage das Taschengeldbudget der jungen Dame gesprengt hat, also eigentlich elterngenehmigungspflichtig war und zurückgegeben werden muß.
( Quelle: TAZ 1995)