Tatbegehung

  1. Andernfalls müsse eine "Äquivalenz zwischen den geschützten Rechtsgütern" in beiden Geltungsbereichen "zum Zeitpunkt der Tatbegehung" bestanden haben. ( Quelle: TAZ 1993)
  2. So hätten 1995 Täter in Baden-Württemberg in 1582 Fällen bei der Tatbegehung Schußwaffen mitgeführt (Vorjahr 1569). ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)