Doch dann müsse dem Täter auch bei jedem Einzelfall jeweils ein neuer Tatentschluss nachgewiesen werden, sagte der ehemalige Verkehrsrichter Peter Fahlenkamp dem Tagesspiegel.
( Quelle: Tagesspiegel vom 13.12.2005)
Zwar könne nicht festgestellt werden, dass der Einsatz eines Messers oder der Tod des Opfers vom Tatentschluss der Angeklagten gedeckt gewesen sei.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.06.2005)