Für die weiteren Ermittlungen sind folgende Fragen von Bedeutung. 1. Wer hat das Tatgeschehen beobachtet?
( Quelle: Die Welt vom 13.09.2005)
Vor Gericht als Zeugin verweigerte die Frau zum Tatgeschehen unerwartet die Aussage.
( Quelle: ZDF Heute vom 16.07.2004)
Wenn das Tatgeschehen im dunkeln bleibe, sei das nicht zuletzt dem Verhalten des Nebenklägers anzulasten, der nicht das Mögliche zur Aufklärung beigetragen habe.
( Quelle: )
Magnus G. habe das Tatgeschehen vom Plan und der Entführung bis zum Ablegen des getöteten Elfjährigen an einem See in Osthessen geschildert, bestätigte Oberstaatsanwalt Rainer Schilling.
( Quelle: Die Welt Online vom 15.10.2002)