Tatnachweises

  1. Beide Verfahren wurden eingestellt: bei Saberschinsky mangels Tatnachweises, bei Schenk wegen Geringfügigkeit der Schuld. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.08.2005)
  2. Die meisten anderen Verfahren wurden unter anderem wegen geringer Schuld oder fehlenden Tatnachweises eingestellt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)