Beide Verfahren wurden eingestellt: bei Saberschinsky mangels Tatnachweises, bei Schenk wegen Geringfügigkeit der Schuld.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.08.2005)
Die meisten anderen Verfahren wurden unter anderem wegen geringer Schuld oder fehlenden Tatnachweises eingestellt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)