Dass die Verfahren gestrafft und mündliche Verhandlungen auf eine Tatsacheninstanz beschränkt werden sollen, findet bei Anwälten weniger Beifall.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.09.2004)
In vielen Bundesländern sind das die Oberverwaltungsgerichte, in Hessen ist dies der Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) als zweite Tatsacheninstanz.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.04.2002)
Bislang ist die Berufung eine volle zweite Tatsacheninstanz.
( Quelle: DIE WELT 2000)