Tatschuld

  1. Daß infolgedessen alle Tatschuld, die innerhalb von Befehlsketten entsteht, nur unter sorgsamster Differenzierung zu be- und verurteilen ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Wo immer die Sachbeschädigung schwer überprüfbar und ungenaue Zeugenaussagen keine eindeutige Tatschuld ergaben, forderte der Verteidiger Freispruch. ( Quelle: Welt 1999)