Wie bereits Staatsanwältin Christa Lüttmer sah das Gericht die Tatvorwürfe erpresserischer Menschenraub, räuberische Erpressung, Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz als erwiesen an.
( Quelle: Spiegel Online vom 29.08.2002)
Ungeachtet dessen wird heute jedoch über den Antrag der Staatsanwaltschaft entschieden, den Haftbefehl um weitere Tatvorwürfe zu erweitern.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)