Die Tatwerkzeuge sowie blutbefleckte Kleidung warfen die Jugendlichen in einen Müllcontainer.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Die Justiz könne nur "Tatwerkzeuge" beschlagnahmen, die gebe es aber nur bei vorsätzlichen Taten, so ein Gerichtssprecher.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)