Der Dopingvorwurf betrifft fast alle Sportarten, als Tatzeitraum gelten vor allem die Jahre 1975 bis 1989.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Für den Tatzeitraum sei die Schuldfähigkeit aber nicht eingeschränkt.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Er stand im Tatzeitraum unter laufender Bewährung, weil er jenseits der Grenze schon einmal eine Cannabis-Plantage betrieben hatte, aber aus dem Schaden offenbar nicht klug geworden war.
( Quelle: Aachener Zeitung vom 19.08.2005)
Die Beamtin hatte erst im April 2002 Anzeige erstattet und keinen genauen Tatzeitraum mehr benennen können.
( Quelle: Tagesspiegel vom 14.01.2004)