Tauschgutachten

  1. Danach hätten die Voraussetzungen zur Steuerfreiheit nach dem Tauschgutachten des Bundesfinanzhofs von 1958 deshalb vorgelegen, weil ein Teil der Bayernwerkaktien von der Viag eingetauscht und ein weiterer Teil gekauft worden sei. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)