TeilI

  1. Der Senat hat sich dabei von der Erwägung leiten lassen, daß die Finanzverwaltung bei zum Betriebsvermögen gehörenden Kfz gemäß der Betriebsprüfungskartei der OFD Köln, Düsseldorf und Müster, TeilI Konto: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)