Die vorgezogenen Teilbaggerungen, die 1997/98 im Rahmen der Fahrrinnenanpassung als erster Schritt durchgeführt wurden, ermöglichten im Sommer 1998 einen zulässigen Höchsttiefgang für den tideunabhängigen Verkehr von nunmehr 12,3 Metern.
( Quelle: DIE WELT 2001)