Teileigentumsanlage

  1. Die Bet. sind die Teileigentümer gewerblich genutzter Räume innerhalb der in drei Blöcke gegliederten Wohnungs- und Teileigentumsanlage, in der sich neben einem Einkaufs- zentrum-[Einkaufszentrum] über 200 Wohnungen befinden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)