Teilerklärung

  1. Rücksicht auf ihre Nachbarn müssen Wohnungseigentümer nehmen: In der Teilerklärung ist festgelegt, ob Balkone Sonder- oder Gemeinschaftseigentum sind, wie die IVD-Experten erläutern. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.12.2005)