In Westdeutschland ist der Anteil Teilzeitbeschäftigter seit 1993 kontinuierlich um zehn Prozent auf 24 Prozent gestiegen.
( Quelle: Die Welt Online vom 24.07.2004)
Im Arbeitsvertrag sei festgelegt worden, dass er als Aushilfs- und Teilzeitbeschäftigter auf Stundenbasis mit neun Euro brutto bezahlt werde, keinen Urlaubsanspruch habe, im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung erhalte und täglich gekündigt werden könne.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.06.2003)