Dabei nutzen die Online-Händler eine Gesetzeslücke aus: Das strenge Teledienst-Datenschutzgesetz untersagt nur die Weitergabe persönlicher Daten, die durch die Bestellung übermittelt werden.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Und am Teledienst-Datenschutzgesetz mahlen die Mühlen des Gesetzgebers schon seit Juli 1998.
( Quelle: Die Zeit (7/2000))