Teledienstegesetz

  1. Kann aber das Bundeskriminalamt eine Liste mit rechtswidrigen und "schädlichen" Web-Seiten erstellen, ohne deren "zumutbaren" - wie es im Teledienstegesetz heißt - Einsatz beim einzelnen Nutzer oder dem Provider auch durchzusetzen? ( Quelle: Die Zeit (38/2000))