Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung

  1. Der Grund: Nach Paragraph 15 der Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung sollen die Kunden davor bewahrt werden, monatlich eine Vielzahl von Rechnungen für oft geringe Einzelbeträge gesondert bezahlen zu müssen. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)