Telekommunikationsausgaben

  1. Schon seit längerem kann die gesamte Mehrwertsteuer in Höhe von 25 Prozent bei Messe- und Telekommunikationsausgaben, Kosten für Lastkraftwagen, Aufwendungen für Büromaterial und -service sowie Werbegeschenken unter 25 DM erstattet werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)