EU-Justizminister auf die mindestens sechsmonatige Speicherung aller Handy- und Internetverbindungen sowie E-Mail-Kontakte am Montag einen verfassungswidrigen Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis.
( Quelle: Handelsblatt vom 06.12.2005)
Nicht zuletzt da sich der Bürger für den eher abstrakten Abbau seiner Rechte erfahrungsgemäß kaum interessiert, droht dem Telekommunikationsgeheimnis weitergehende staatlich betriebene Erosion.
( Quelle: Spiegel Online vom 20.04.2004)