Wenn das Telekommunikationsmonopol 1998 ende, müßten künftige Netzbetreiber und Anbieter von Telephondiensten nach einer angemessenen Übergangszeit bestimmte Auflagen erfüllen, heißt es in einer gemeinsamen Entschließung der zuständigen Landesminister.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)