Die Berliner Stadtreinigung (BSR) hat schon wieder Ärger: Wie nun bekannt wurde, verurteilte das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg das Unternehmen, Müllgebühren an einen Hauseigentümer aus dem Ostteil der Stadt zurückzuzahlen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.02.2003)
Ob die Stadtreinigung berechtigt ist, auch für eine leere Mülltonne zu kassieren, entscheidet sich am 27. September vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Das Auslegen einer Fußmatte kann weder vom Vermieter noch von Nachbarn untersagt werden, entschied z.B. das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Az. 19 C 27/98).
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)