Tempo-30-Schild

  1. Ein Tempo-30-Schild wird sechs Meter weiter durch ein Privatstraßenschild aufgehoben, das die Geschwindigkeit auf zehn Stundenkilometer beschränkt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. So lange nicht klar ist, wieviel Geld das Amt in diesem Jahr überhaupt ausgeben kann, wird weder ein neuer Kölner Teller geklebt, ein weiteres Tempo-30-Schild aufgestellt noch irgendeine Straße durch Fahrbahnmarkierungen optisch eingeengt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)