Sowohl beim Amts- als auch beim Landgericht fand der Mieter mit seiner Berechnung, dass die Terrassenfläche nur mit einem Viertel in die Wohnfläche eingerechnet werden dürfe, kein Gehör.
( Quelle: Abendblatt vom 11.07.2004)
Auch die Terrassenfläche am Kudamm wird ausgeweitet.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)