Für den Fall der Verletzung der Territorialgewässer Deutschlands gibt es ausreichende Regelungen.
( Quelle: Neues Deutschland vom 25.03.2004)
Als Blitzableiter für den populistisch programmierten Volkszorn könnte der IGH auch in der noch sensibleren Frage der Territorialgewässer dienen.
( Quelle: TAZ 1996)