Nach monatelangem Drängen hatten die US-Justizbehörden zuletzt vergangene Woche die Zusammenfassung von Aussagen des mutmaßlichen Terrordrahtziehers Ramzi Binalshibh und weiterer Verdächtiger weitergeleitet.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.06.2005)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Richterspruch jedoch aufgehoben, weil die Geheimdienste der USA möglicherweise entlastende Aussagen des mutmaßlichen Terrordrahtziehers Ramzi Binalshibh unter Verschluß gehalten hatten.
( Quelle: Die Welt vom 08.08.2005)