Terrorismusbekämpfungsgesetzes

  1. Es gehe hier um eine Art Testfall für die Belastbarkeit des neuen Terrorismusbekämpfungsgesetzes, das die Ausweisung von "Hasspredigern" erleichtern sollte, begründete der Innensenator. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.11.2005)