Im Sommer 2000 habe sich Mzoudi mit Essabar und dem - inzwischen unter Anklage stehenden - Terroristenhelfer Mounir Al Motassadeq in Ausbildungslagern in Afghanistan aufgehalten, hieß es weiter.
( Quelle: Die Welt Online vom 11.10.2002)
Dies gilt auch, wenn die Erträge nicht aus terroristischen Aktionen stammen, sondern aus anderen Straftaten: Sollte eine Terrorgruppe sich mit Drogen finanzieren, würde auch der als Terroristenhelfer bestraft, der das Drogengeld wäscht.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.10.2001)