Terroristisch ist sie nicht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.04.2004)
Terroristisch gar? Man sollte sich die Frage lieber selbst stellen, anstatt sie von anderen beantworten zu lassen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.11.2001)
Terroristisch war die Verabredung zu Brandstiftungen, wie es der einschlägige Paragraph 129 a StGB beschreibt.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.03.2005)