Teufelsseemoor

  1. Für Köpenick bedeutet dies, dass zusätzlich zu den geschützten Bereichen des Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzuges auch das Teufelsseemoor und der Große Müggelsee unter besonderen Schutz gestellt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.07.2003)