Theo Zwanziger

  1. Lobend äußerte sich Jansen, der bislang 144 Erstligaspiele leitete, auch zum Verhalten des Geschäftsführenden DFB-Präsidenten Theo Zwanziger. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.07.2005)
  2. Unter den Augen des Geschäftsführenden DFB-Präsidenten Theo Zwanziger hatten die Brasilianerin Cristiane (11.) und Conny Pohlers (26.) die Überlegenheit der Brandenburgerinnen in der ersten Hälfte in Tore umgemünzt. ( Quelle: Sat1 vom 21.11.2005)
  3. Damit folgte das Gremium dem Vorstoß des Geschäftsführenden DFB-Präsidenten Theo Zwanziger. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.03.2005)
  4. Die Installation einer DFB-Doppelspitze, die Mayer-Vorfelder gemeinsam mit dem Geschäftsführenden Präsidenten Theo Zwanziger bildet, sei möglicherweise ein Fehler gewesen, sagte Beckenbauer heute in Berlin. ( Quelle: Spiegel Online vom 17.02.2005)
  5. So erhielten Sandra Smisek und Pia Wunderlich (beide 1. FFC Frankfurt) für ihr 100. Länderspiel vom Geschäftsführenden DFB- Präsidenten Theo Zwanziger nachträglich einen Blumenstrauß. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 26.09.2005)
  6. Der Verdacht wiegt schwer, dass Schiedsrichter Robert Hoyzer durch seine Entscheidungen mehrere Spiele manipuliert hat; DFB-Präsident Theo Zwanziger sprach bereits von Betrug. ( Quelle: Spiegel Online vom 26.01.2005)
  7. In der Debatte um den Posten des Sportdirektors beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) hat sich der Geschäftsführende DFB- Präsident Theo Zwanziger skeptisch im Hinblick auf Matthias Sammer geäußert. ( Quelle: Donaukurier vom 29.07.2005)
  8. DFB-Präsident Theo Zwanziger erklärte, die Manipulation im Spiel gegen den HSV stehe zweifelsfrei fest. ( Quelle: Spiegel Online vom 13.02.2005)
  9. Die Musik machte der Neue: Theo Zwanziger. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.08.2005)
  10. Ob er nach seiner Demission als FCK-Boss seine Tätigkeit als bezahlter Chef des Kaiserslauterer WM-OK-Büros fortsetzt, will der Schweizer demnächst mit DFB-Präsident und OK-Mitglied Theo Zwanziger besprechen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.11.2005)