Inter-Kunden müssen sich entscheiden, in welchem Umfang Heilpraktikerbehandlung oder besondere Therapie-Einrichtungen durch Ärzte mitversichert werden soll.
( Quelle: Welt 1996)
Alle Maßnahmen müßten sich daher gegen das Suchtproblem und nicht gegen die Suchtkranken richten: 'Drogenabhängige gehören nicht in Gefängniszellen, sondern in Therapie-Einrichtungen.'
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)